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BAFA-Förderung FÜR WEGs

BAFA-Förderung für energetische Einzelmaßnahmen einer WEG

Wenn Ihre WEG einzelne Bauteile modernisiert, ist die BEG-Einzelmaßnahmen-Förderung ein möglicher Weg. Entscheidend sind die technische Qualität, die förderfähigen Ausgaben und der rechtzeitige Antrag.

Welche Maßnahmen fördert das BAFA?

Grundförderung für die Gebäudehülle

15 %

Grundförderung auf die anerkannten förderfähigen Ausgaben innerhalb der geltenden Höchstgrenzen. Eine reine Instandsetzung ohne die geforderte energetische Verbesserung reicht nicht aus.

iSFP-Bonus: Seit Juli 2026 differenziert

Der individuelle Sanierungsfahrplan muss die geplante Maßnahme enthalten. Der Bonus von 5 % gilt erst für den Kostenanteil oberhalb des maßgeblichen Mindestinvestitionsvolumens: der Höchstgrenze ohne iSFP, mindestens 30.000 €. Er wird nicht pauschal auf sämtliche Kosten angewendet.

Gestaffelte Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben
WohneinheitenOhne iSFPMit iSFP
Erste WE30.000 €60.000 €
Zweite bis sechste WE, jeweils15.000 €30.000 €
Ab siebter WE, jeweils8.000 €15.000 €

Rechenbeispiel

Wie groß ist der Unterschied mit und ohne iSFP?

Mit iSFP können höhere förderfähige Ausgaben berücksichtigt werden. Der zusätzliche Bonus gilt nur für den Betrag oberhalb der regulären Höchstgrenze – nicht pauschal für die gesamte Investition.

Wohngebäude

10 Wohneinheiten

Förderfähige Investitionskosten

270.000 €

Maßnahme

Energetische Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle

Beispiel nach aktueller Förderlogik ab 21.7.2026.

Ohne iSFP

15 % Grundförderung

Förderfähige Investition insgesamt
270.000 €
Reguläre Förderhöchstgrenze
137.000 €
Zusätzlich förderfähig durch iSFP
–
Grundförderung
20.550 €137.000 € × 15 %
iSFP-Bonus
–
Gesamtförderung
20.550 €
Effektive Förderquote
ca. 7,6 %

137.000 € × 15 %

20.550 €

Zuschuss ohne iSFP

Mit iSFP

15 % Grundförderung + 5 % iSFP-Bonus

Förderfähige Investition insgesamt
270.000 €
Reguläre Förderhöchstgrenze
137.000 €
Zusätzlich förderfähig durch iSFP
133.000 €
Grundförderung
40.500 €270.000 € × 15 %
iSFP-Bonus
6.650 €133.000 € × 5 %
Gesamtförderung
47.150 €
Effektive Förderquote
ca. 17,5 %

40.500 € + 6.650 €

47.150 €

Gesamtförderung mit iSFP

Das Beispiel dient der Veranschaulichung der aktuellen Förderlogik. Die tatsächlich förderfähigen Kosten und Zuschüsse hängen von Gebäude, Maßnahme, Antrag und den zum Antragszeitpunkt geltenden Förderbedingungen ab.

Quellen: BAFA – Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und BMWE – Berechnung des iSFP-Bonus mit Mehrfamilienhaus-Beispiel.

Was muss die WEG vor der Beauftragung klären?

Bei Arbeiten am Gemeinschaftseigentum stimmen Verwaltung und Eigentümer den Umfang, die Kostenverteilung und die Vertretung im Förderantrag ab. Der Energieeffizienz-Experte erstellt die technische Projektbeschreibung. Der Antrag setzt einen passenden Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit Förderbedingung voraus. Die Höchstgrenzen gelten für die berücksichtigten Wohneinheiten; werden nur einzelne Wohnungen saniert, ist der anteilige Betrag maßgeblich.

Energieeffizienz-Experte erforderlich

Für geförderte Gebäudehüllmaßnahmen ist ein gelisteter Energieeffizienz-Experte einzubinden. Für Fachplanung und Baubegleitung beträgt die Förderung 50 %. Bei Mehrfamilienhäusern gelten förderfähige Kosten bis 2.000 € je Wohneinheit, insgesamt höchstens 20.000 € im maßgeblichen Kalenderjahr. Kostenobergrenze und tatsächlichen Zuschuss unterscheiden.

So bereitet Ihre WEG den Antrag vor

  1. Energieeffizienz-Experten beauftragen

  2. Maßnahme und WEG-Beschluss vorbereiten

  3. Technische Anforderungen und Vertrag prüfen

  4. Antrag vor förderschädlichem Vorhabenbeginn stellen

  5. Maßnahme umsetzen

  6. Verwendungsnachweise einreichen

  7. Zuschuss auszahlen lassen

Häufige Fragen

Erhält die WEG immer den iSFP-Bonus?

Nein. Ein geeigneter Sanierungsfahrplan, die zeitlichen und technischen Voraussetzungen sowie ein ausreichend hoher Kostenanteil oberhalb der Mindestgrenze sind erforderlich.

Sind alle Dacharbeiten förderfähig?

Nein. Die energetische Maßnahme muss die technischen Mindestanforderungen erfüllen; eine reine Dachreparatur ist nicht gleichbedeutend mit einer geförderten Dachdämmung.

Wird ein Heizungstausch über diese Gebäudehüllförderung finanziert?

Nein. Für den Austausch der Wärmeerzeugung ist insbesondere die gesonderte Heizungsförderung zu prüfen.

Weitere Förderwege für Ihre WEG

Welche Förderung könnte zu Ihrer WEG passen?

Wählen Sie Gebäude und Maßnahmen aus und erhalten Sie eine erste modellhafte Einordnung möglicher Förderungen. Der Sanierungscheck ordnet Förderwege als unverbindliche Modellwerte ein.

Sanierungscheck starten

Erst Orientierung. Dann gezielt Angebote.

Förderung einordnen – nächste Schritte vorbereiten

Der kostenlose Sanierungscheck stellt Investition, mögliche Förderung, Energieverbrauch, Energiekosten und langfristige Einsparungen gegenüber. Die PDF unterstützt Ihre Gespräche in der WEG. Auf Wunsch können Sie im Anschluss eine Fachanfrage mit Ihren Projektdaten vorbereiten. Fachpartner können nach einer Übermittlung zusätzliche Informationen anfordern, Ihr Gebäude prüfen und konkrete Angebote erstellen.

Die tatsächlichen Fördervoraussetzungen, Nachweise und Antragstellung müssen die zuständigen Fachleute und Förderstellen prüfen. Das Portal stellt keine Förderanträge und erteilt keine Förderzusage.

  1. Gebäude erfassen

  2. Modellrechnung erhalten

  3. PDF-Auswertung nutzen

  4. Optional Fachpartner anfragen

Kontakt- und Projektdaten werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung weitergegeben. Eine Anfrage ist keine Beauftragung. Ihre Fachanfrage wird nach dem Absenden an das WEG Sanierungsportal übermittelt. Eine automatische Weiterleitung an Fachpartner findet derzeit nicht statt.