WEG Sanierungsportal

Heizungsförderung FÜR WEGs

Heizungsförderung für Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften

Beim Heizungstausch im Gemeinschaftseigentum unterscheiden sich die gemeinschaftliche Grundförderung und persönliche Boni selbstnutzender Eigentümer. Für die WEG zählt deshalb neben der Technik auch eine abgestimmte Antragstellung.

Was wird gefördert?

Förderfähige Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasseheizungen, Brennstoffzellen, innovative erneuerbare Heiztechnik sowie Anschlüsse an Gebäude- oder Wärmenetze. Die technischen Mindestanforderungen gelten für das konkrete System.

Wärmepumpe für das Mehrfamilienhaus

Gebäude, Heizflächen und Systemtemperaturen gemeinsam betrachten.

Wärmepumpe für das Mehrfamilienhaus im Detail

Grundförderung im Basisantrag

30 %

Für die förderfähige gemeinschaftliche Maßnahme. Persönliche Boni betreffen nur die jeweils berechtigte selbstgenutzte Wohnung und erhöhen nicht pauschal die Förderquote aller Eigentümer.

Förderfähige Kosten nach Wohneinheiten

Das sind Kostenobergrenzen, keine Zuschussbeträge. Der Betrag für die erste Wohneinheit sinkt ab 01.02.2027 erstmals um 750 € und danach halbjährlich. Maßgeblich sind Antragstermin und gültige Konditionen.

Kostenstaffel für den gemeinschaftlichen Heizungstausch, Anträge bis 31. Januar 2027
WohneinheitKostenobergrenze
Erste WE28.000 €
Zweite bis sechste WE, jeweils15.000 €
Ab siebter WE, jeweils8.000 €

Persönliche Boni für selbstnutzende Eigentümer

Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt aktuell 16 % bei erfüllten Austausch- und Selbstnutzungsvoraussetzungen. Der Einkommensbonus richtet sich nach dem maßgeblichen zu versteuernden Haushaltseinkommen.

Familien berücksichtigen

Für Haushalte mit minderjährigen Kindern erhöht sich die Bemessungsgrenze einmalig um 10.000 €.

Gesamtquote individuell begrenzt

Die reguläre Obergrenze beträgt 70 %; unter den Voraussetzungen des höchsten Einkommensbonus sind bis 80 % möglich. Die KfW kommuniziert deshalb eine Spanne von Grundförderung bis Höchstförderung, keine allgemeine WEG-Quote.

Einkommensbonus vor dem Familienzuschlag
EinkommensgrenzeEinkommensbonus
bis 30.000 €40 %
bis 40.000 €30 %
bis 50.000 €10 %

Wie funktioniert die Heizungsförderung bei einer WEG?

Gemeinschaftlicher Basisantrag

Eine bevollmächtigte Person, beispielsweise die Hausverwaltung, stellt den Antrag für die gemeinschaftliche Heizungsanlage.

Persönliche Zusatzanträge

Selbstnutzende Eigentümer beantragen berechtigte persönliche Boni für ihre Wohnung separat. Fristen und Zuordnung der anteiligen Kosten sind nach KfW-Vorgaben abzustimmen.

Bestätigung durch Fachunternehmen oder Experten

Die Bestätigung zum Antrag (BzA) und nach Durchführung (BnD) kann ein berechtigtes Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte erstellen. Ein Experte ist bei diesem Förderweg nicht in jedem Fall zwingend.

Antrag und Umsetzung richtig takten

  1. Heizung und gemeinschaftlichen Beschluss planen

  2. Bestätigung zum Antrag erstellen lassen

  3. Liefer-/Leistungsvertrag mit Förderbedingung abschließen

  4. Basisantrag und gegebenenfalls Zusatzanträge stellen

  5. Zusage abwarten

  6. Umsetzung beauftragen

  7. Bestätigung nach Durchführung einreichen

  8. Auszahlung beantragen

Häufige Fragen

Erhält jede Wohnung persönliche Boni?

Nein. Persönliche Boni setzen insbesondere Selbstnutzung und die jeweiligen individuellen Voraussetzungen voraus.

Kann die Hausverwaltung den Basisantrag stellen?

Ja, als bevollmächtigte Vertretung der WEG bei einer Maßnahme im Gemeinschaftseigentum.

Ist ein Energieeffizienz-Experte immer erforderlich?

Bei der Heizungsförderung kann auch ein berechtigtes Fachunternehmen die notwendigen Bestätigungen erstellen.

Weitere Förderwege für Ihre WEG

Welche Förderung könnte zu Ihrer WEG passen?

Wählen Sie Gebäude und Maßnahmen aus und erhalten Sie eine erste modellhafte Einordnung möglicher Förderungen. Der Sanierungscheck ordnet Förderwege als unverbindliche Modellwerte ein.

Sanierungscheck starten

Erst Orientierung. Dann gezielt Angebote.

Förderung einordnen – nächste Schritte vorbereiten

Der kostenlose Sanierungscheck stellt Investition, mögliche Förderung, Energieverbrauch, Energiekosten und langfristige Einsparungen gegenüber. Die PDF unterstützt Ihre Gespräche in der WEG. Auf Wunsch können Sie im Anschluss eine Fachanfrage mit Ihren Projektdaten vorbereiten. Fachpartner können nach einer Übermittlung zusätzliche Informationen anfordern, Ihr Gebäude prüfen und konkrete Angebote erstellen.

Die tatsächlichen Fördervoraussetzungen, Nachweise und Antragstellung müssen die zuständigen Fachleute und Förderstellen prüfen. Das Portal stellt keine Förderanträge und erteilt keine Förderzusage.

  1. Gebäude erfassen

  2. Modellrechnung erhalten

  3. PDF-Auswertung nutzen

  4. Optional Fachpartner anfragen

Kontakt- und Projektdaten werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung weitergegeben. Eine Anfrage ist keine Beauftragung. Ihre Fachanfrage wird nach dem Absenden an das WEG Sanierungsportal übermittelt. Eine automatische Weiterleitung an Fachpartner findet derzeit nicht statt.