Heizungsförderung FÜR WEGs
Heizungsförderung für Wohnungseigentümergemeinschaften
Beim Heizungstausch im Gemeinschaftseigentum unterscheiden sich die gemeinschaftliche Grundförderung und persönliche Boni selbstnutzender Eigentümer. Für die WEG zählt deshalb neben der Technik auch eine abgestimmte Antragstellung.
Was wird gefördert?
Förderfähige Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasseheizungen, Brennstoffzellen, innovative erneuerbare Heiztechnik sowie Anschlüsse an Gebäude- oder Wärmenetze. Die technischen Mindestanforderungen gelten für das konkrete System.
Wärmepumpe für das Mehrfamilienhaus
Gebäude, Heizflächen und Systemtemperaturen gemeinsam betrachten.
Wärmepumpe für das Mehrfamilienhaus im DetailGrundförderung im Basisantrag
30 %
Für die förderfähige gemeinschaftliche Maßnahme. Persönliche Boni betreffen nur die jeweils berechtigte selbstgenutzte Wohnung und erhöhen nicht pauschal die Förderquote aller Eigentümer.
Förderfähige Kosten nach Wohneinheiten
Das sind Kostenobergrenzen, keine Zuschussbeträge. Der Betrag für die erste Wohneinheit sinkt ab 01.02.2027 erstmals um 750 € und danach halbjährlich. Maßgeblich sind Antragstermin und gültige Konditionen.
| Wohneinheit | Kostenobergrenze |
|---|---|
| Erste WE | 28.000 € |
| Zweite bis sechste WE, jeweils | 15.000 € |
| Ab siebter WE, jeweils | 8.000 € |
Persönliche Boni für selbstnutzende Eigentümer
Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt aktuell 16 % bei erfüllten Austausch- und Selbstnutzungsvoraussetzungen. Der Einkommensbonus richtet sich nach dem maßgeblichen zu versteuernden Haushaltseinkommen.
Familien berücksichtigen
Für Haushalte mit minderjährigen Kindern erhöht sich die Bemessungsgrenze einmalig um 10.000 €.
Gesamtquote individuell begrenzt
Die reguläre Obergrenze beträgt 70 %; unter den Voraussetzungen des höchsten Einkommensbonus sind bis 80 % möglich. Die KfW kommuniziert deshalb eine Spanne von Grundförderung bis Höchstförderung, keine allgemeine WEG-Quote.
| Einkommensgrenze | Einkommensbonus |
|---|---|
| bis 30.000 € | 40 % |
| bis 40.000 € | 30 % |
| bis 50.000 € | 10 % |
Wie funktioniert die Heizungsförderung bei einer WEG?
Gemeinschaftlicher Basisantrag
Eine bevollmächtigte Person, beispielsweise die Hausverwaltung, stellt den Antrag für die gemeinschaftliche Heizungsanlage.
Persönliche Zusatzanträge
Selbstnutzende Eigentümer beantragen berechtigte persönliche Boni für ihre Wohnung separat. Fristen und Zuordnung der anteiligen Kosten sind nach KfW-Vorgaben abzustimmen.
Bestätigung durch Fachunternehmen oder Experten
Die Bestätigung zum Antrag (BzA) und nach Durchführung (BnD) kann ein berechtigtes Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte erstellen. Ein Experte ist bei diesem Förderweg nicht in jedem Fall zwingend.
Antrag und Umsetzung richtig takten
Heizung und gemeinschaftlichen Beschluss planen
Bestätigung zum Antrag erstellen lassen
Liefer-/Leistungsvertrag mit Förderbedingung abschließen
Basisantrag und gegebenenfalls Zusatzanträge stellen
Zusage abwarten
Umsetzung beauftragen
Bestätigung nach Durchführung einreichen
Auszahlung beantragen
Häufige Fragen
Erhält jede Wohnung persönliche Boni?
Nein. Persönliche Boni setzen insbesondere Selbstnutzung und die jeweiligen individuellen Voraussetzungen voraus.
Kann die Hausverwaltung den Basisantrag stellen?
Ja, als bevollmächtigte Vertretung der WEG bei einer Maßnahme im Gemeinschaftseigentum.
Ist ein Energieeffizienz-Experte immer erforderlich?
Bei der Heizungsförderung kann auch ein berechtigtes Fachunternehmen die notwendigen Bestätigungen erstellen.
Weitere Förderwege für Ihre WEG
Welche Förderung könnte zu Ihrer WEG passen?
Wählen Sie Gebäude und Maßnahmen aus und erhalten Sie eine erste modellhafte Einordnung möglicher Förderungen. Der Sanierungscheck ordnet Förderwege als unverbindliche Modellwerte ein.
Sanierungscheck startenErst Orientierung. Dann gezielt Angebote.
Förderung einordnen – nächste Schritte vorbereiten
Der kostenlose Sanierungscheck stellt Investition, mögliche Förderung, Energieverbrauch, Energiekosten und langfristige Einsparungen gegenüber. Die PDF unterstützt Ihre Gespräche in der WEG. Auf Wunsch können Sie im Anschluss eine Fachanfrage mit Ihren Projektdaten vorbereiten. Fachpartner können nach einer Übermittlung zusätzliche Informationen anfordern, Ihr Gebäude prüfen und konkrete Angebote erstellen.
Die tatsächlichen Fördervoraussetzungen, Nachweise und Antragstellung müssen die zuständigen Fachleute und Förderstellen prüfen. Das Portal stellt keine Förderanträge und erteilt keine Förderzusage.
Gebäude erfassen
Modellrechnung erhalten
PDF-Auswertung nutzen
Optional Fachpartner anfragen
Kontakt- und Projektdaten werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung weitergegeben. Eine Anfrage ist keine Beauftragung. Ihre Fachanfrage wird nach dem Absenden an das WEG Sanierungsportal übermittelt. Eine automatische Weiterleitung an Fachpartner findet derzeit nicht statt.
