Photovoltaik-Förderung FÜR WEGs
Förderung für Photovoltaik in einer WEG
Photovoltaik wird anders gefördert als klassische energetische Sanierungsmaßnahmen. Für Mehrfamilienhäuser kommen Finanzierung, Vergütung von Solarstrom und passende Versorgungsmodelle zusammen.
KfW 270 – Erneuerbare Energien Standard
Ein Förderkredit über Finanzierungspartner oder Hausbank, kein direkter Investitionszuschuss. PV-Anlage, Speicher, technische Infrastruktur sowie Planung und Installation können im Rahmen der Programmbedingungen finanziert werden.
| Kondition | Rahmen |
|---|---|
| Finanzierbarer Investitionsanteil | bis 100 % |
| Kredit je Vorhaben | bis 150.000.000 € |
| Mindestbetrag | Keiner |
| Laufzeit | je nach Variante bis 30 Jahre |
EEG-Vergütung für Solarstrom
Die feste Einspeisevergütung gilt für Anlagen bis 100 kW. Diese Tabelle zeigt Gebäudeanlagen mit Inbetriebnahme vom 01.08.2026 bis 31.12.2026. Die Vergütung wird nach Leistungsanteilen gestaffelt; nicht die gesamte Anlage erhält automatisch den Satz der kleinsten Klasse. Für größere Anlagen sind Direktvermarktung und andere EEG-Regeln gesondert zu prüfen.
| Leistungsanteil bis | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| 10 kW | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| 40 kW | 6,66 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
| 100 kW | 5,44 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Beim Mieterstrom beliefert ein Betreiber Bewohner unter den gesetzlichen Bedingungen mit Solarstrom. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ermöglicht eine anteilige Zuordnung des lokal erzeugten Stroms und lässt ergänzende Stromverträge bestehen. Für sie darf kein Mieterstromzuschlag pauschal angesetzt werden.
| Leistungsanteil bis | Mieterstromzuschlag |
|---|---|
| 10 kW | 2,51 ct/kWh |
| 40 kW | 2,33 ct/kWh |
| 1000 kW | 1,57 ct/kWh |
Regionale Programme und steuerlicher Rahmen
Regionale Förderung
Bundesländer, Kommunen und Stadtwerke können zusätzliche Programme anbieten. Verfügbarkeit, Antragsfrist und Kombinierbarkeit sind vor der Beauftragung am Gebäudestandort zu prüfen.
Nullsteuersatz für bestimmte PV-Anlagen
Für Lieferung und Installation bestimmter PV-Anlagen und wesentlicher Komponenten auf bzw. in der Nähe von Wohngebäuden kann nach den gesetzlichen Voraussetzungen der Nullsteuersatz gelten. Die konkrete steuerliche Einordnung ist gesondert zu klären.
PV und WEG: Erst das Betreiberkonzept
Photovoltaik auf dem WEG-Dach
Dachnutzung, Beschluss, Betreiber und Finanzierung abstimmen.
Photovoltaik auf dem WEG-Dach im DetailZähler- und Strommodell
Volleinspeisung, Mieterstrom, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und Allgemeinstrom vergleichen.
Ladeinfrastruktur mit Solarstrom
Wärmepumpe und Ladeinfrastruktur können das Nutzungskonzept beeinflussen.
Ladeinfrastruktur mit Solarstrom im DetailVon der Idee zum Solarprojekt
Dach und geplante Sanierungen abstimmen
Betreiber- und Zählerkonzept wählen
Netzanschluss und Finanzierung prüfen
Förderkredit vor Vorhabenbeginn beantragen
Anlage installieren und registrieren
Betrieb, Vergütung und Abrechnung organisieren
Häufige Fragen
Gibt es einen pauschalen BAFA-Zuschuss für PV?
Für eine übliche PV-Anlage auf dem WEG-Dach gibt es keine pauschale Gebäudehüllförderung. Finanzierung und Stromvergütung sind separat zu betrachten.
Ist KfW 270 ein Zuschuss?
Nein. Der Kredit muss nach den vereinbarten Konditionen zurückgezahlt werden.
Bekommt gemeinschaftliche Gebäudeversorgung Mieterstromzuschlag?
Nicht pauschal. Die jeweiligen energiewirtschaftlichen Voraussetzungen und das gewählte Versorgungsmodell sind maßgeblich.
Weitere Förderwege für Ihre WEG
PV für Ihre WEG berechnen
Wählen Sie Gebäude und Maßnahmen aus und erhalten Sie eine erste modellhafte Einordnung möglicher Förderungen. Der Sanierungscheck ordnet Förderwege als unverbindliche Modellwerte ein.
Photovoltaik berechnenErst Orientierung. Dann gezielt Angebote.
Förderung einordnen – nächste Schritte vorbereiten
Der kostenlose Sanierungscheck stellt Investition, mögliche Förderung, Energieverbrauch, Energiekosten und langfristige Einsparungen gegenüber. Die PDF unterstützt Ihre Gespräche in der WEG. Auf Wunsch können Sie im Anschluss eine Fachanfrage mit Ihren Projektdaten vorbereiten. Fachpartner können nach einer Übermittlung zusätzliche Informationen anfordern, Ihr Gebäude prüfen und konkrete Angebote erstellen.
Die tatsächlichen Fördervoraussetzungen, Nachweise und Antragstellung müssen die zuständigen Fachleute und Förderstellen prüfen. Das Portal stellt keine Förderanträge und erteilt keine Förderzusage.
Gebäude erfassen
Modellrechnung erhalten
PDF-Auswertung nutzen
Optional Fachpartner anfragen
Kontakt- und Projektdaten werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung weitergegeben. Eine Anfrage ist keine Beauftragung. Ihre Fachanfrage wird nach dem Absenden an das WEG Sanierungsportal übermittelt. Eine automatische Weiterleitung an Fachpartner findet derzeit nicht statt.
