WEG-Ratgeber · Antrag vorbereiten
WEG-Förderung beantragen: Ablauf und Unterlagen
Für eine Förderung reicht es nicht, eine passende Maßnahme auszuwählen. Die WEG muss auch klären, wer den Antrag stellt, welche Nachweise benötigt werden und wann ein Vertrag abgeschlossen werden darf. Dieser Leitfaden konzentriert sich auf diese Vorbereitung; Fördersätze und Kostenobergrenzen finden Sie auf den jeweiligen Programmseiten.
Informationen des WEG Sanierungsportals
Worauf es ankommt
Förderweg, Antragsteller und Vertragsbedingungen gehören vor der Beauftragung auf den Tisch. Die Modellrechnung des Portals ist weder Förderantrag noch Förderzusage.
Das Vorhaben dem passenden Förderweg zuordnen
Unterscheiden Sie eine umfassende Sanierung zum Effizienzhaus von einzelnen Arbeiten an Gebäudehülle oder Heizung. Für Photovoltaik und Stromnutzung gelten wiederum eigene Rahmenbedingungen. Eine gemeinsame Projektübersicht hilft, Kostenpositionen den richtigen Programmen zuzuordnen und Überschneidungen prüfen zu lassen.
Welche Förderung erreichbar ist, hängt von technischen Anforderungen, Antragsteller, Zeitpunkt und weiteren Voraussetzungen ab. Übertragen Sie deshalb einen auf einer anderen Seite genannten Höchstsatz nicht pauschal auf das gesamte WEG-Projekt.
Antragsteller und persönliche Boni unterscheiden
Bei einer zentralen Heizungsmaßnahme am Gemeinschaftseigentum sieht die KfW-Heizungsförderung einen Basisantrag durch eine bevollmächtigte Person für die WEG vor. Persönliche Boni berechtigter Selbstnutzer werden dagegen über eigene Zusatzanträge beantragt. Sie gelten nicht automatisch für sämtliche Wohnungen.
Halten Sie fest, wer technische Unterlagen beschafft, Vollmachten prüft, Fristen verfolgt und Nachweise einreicht. Für andere Programme können andere Antragswege gelten. Die zuständige Stelle und die aktuellen Programmunterlagen sind maßgeblich.
Vertrag und Vorhabenbeginn rechtzeitig abstimmen
Förderanträge müssen grundsätzlich vor dem förderschädlichen Vorhabenbeginn gestellt werden. Welche Vorbereitung zulässig ist und welche Vertragsgestaltung benötigt wird, unterscheidet sich nach Programm. Lassen Sie den Ablauf vor der Unterschrift durch die zuständigen Fachleute oder den Finanzierungspartner prüfen.
Die KfW-Heizungsförderung verlangt beispielsweise einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer passenden aufschiebenden oder auflösenden Bedingung. Ein später ergänzter Fördervorbehalt repariert einen bereits falsch abgeschlossenen Vertrag nicht automatisch. Verwenden Sie ausschließlich die für Ihr Programm geltenden Vorgaben.
Eine gemeinsame Unterlagenliste führen
Eine geordnete Liste verhindert, dass Beschlussunterlagen, technische Daten und Antragsnachweise miteinander verwechselt werden. Die konkrete Dokumentenliste ergibt sich aus dem jeweiligen Förderprogramm; sensible persönliche Bonusnachweise sollten nur den dafür zuständigen Stellen zugänglich sein.
- Gebäudeadresse, Wohneinheiten und Eigentumsverhältnisse
- Technische Beschreibung und nachvollziehbare Kostenaufstellung
- Erforderliche Bestätigungen durch Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten
- Beschlüsse, Vertretungsbefugnis und notwendige Vollmachten
- Programmkonformer Vertrag und abgestimmter Zeitplan
- Nach Umsetzung: Rechnungen und erforderliche Durchführungsnachweise
Offizielle Quellen und weitere Prüfung
- KfW 458: Antragstellung und Nachweise für WEGs
- Bundesministerium: aktuelle Fragen und Antworten zur BEG
Allgemeine Orientierung, keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Für Förderanträge gelten die aktuellen Bedingungen der zuständigen Stelle; die Einordnung einer WEG-Maßnahme ist im konkreten Fall zu prüfen.
